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Terms and conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER SAAS-LÖSUNG MEDIAPLAN4

1. Gegenstand

Die remags GmbH (nachfolgend "remags" genannt) verpflichtet sich, dem im "BESTELLFORMULAR und VEREINBARUNG FÜR DIE NUTZUNG EINES SAAS-DIENSTES" (nachfolgend "Bestellformular" und "Vereinbarung" genannt) angegebenen Kunden, den zeitweiligen Fernzugriff mittels Internet auf die Software mediaplan4 und die damit verbunden Dienste gemäß Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Die in Form einer Nutzungslizenz und mittels Web als SaaS (Software as a Service) Lösung zur Verfügung gestellte Software mediaplan4 zur strategischen Planung von Werbung und Werbebudget ist Eigentum der remags und für dieselbe urheberrechtlich geschützt.
Die Nutzungslizenz, welche als nicht ausschließliches Recht übertragen wird und nicht übertragbar ist, umfasst nicht das Recht, die Software als Quellkode zu erhalten. Alle Rechte an der Vertragssoftware und der Dokumentation verbleiben bei der Firma remags GmbH.
Gegenstand der Vereinbarung sind lediglich die Installation und Grundkonfiguration; weitere Dienste wie Beratung, weitere Konfigurationen und Schulungen werden getrennt vereinbart und verrechnet.

2. Annahme der Nutzungsbedingungen

Mit der Unterschrift der Vereinbarung nimmt der Kunde alle dort enthaltenen Bedingungen, sowie - wie in der Vereinbarung präzisiert - die gegenständlichen "ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER SAAS-LÖSUNG MEDIAPLAN4" (nachfolgend "AGBs" genannt) vollinhaltlich an. Vorbehaltlich ausdrücklicher gegenteiliger Bestimmungen, ist jegliche Änderung des SaaS-Dienstes mediaplan4, welche Änderungen der Nutzung im Vergleich zur aktuellen Version bedingen, Gegenstand der AGBs und wird darin geregelt.
remags behält sich das Recht vor, die AGBs jederzeit und ohne Vorankündigung abzuändern.
Der Kunde kann jederzeit in die geltenden, von remags aktualisierten, AGBs auf der Homepage www.mediaplan4.com/agbs Einsicht nehmen oder dieselben mittels Anfrage an die Mailadresse info@mediaplan4.com anfordern.
Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter von remags sind nicht berechtigt, Vereinbarungen in Abweichung zu diesen AGBs zu treffen.

3. Registrierungspflichten

Sollte eine Registrierung für die Nutzung des Dienstes notwendig sein, verpflichtet sich der Nutzer:
a) die für die Registrierungsphase erforderlichen Firmendaten (Registrierungsdaten) zu liefern und sicherzustellen, dass diese aktuell, vollständig und wahrheitsgemäß sind;
b) die Registrierungsdaten rechtzeitig und regelmäßig zu aktualisieren, damit sie zu jedem Zeitpunkt aktuell, vollständig und wahrheitsgemäß sind.
Falls der Nutzer falsche, ungenaue, nicht aktuelle oder unvollständige Informationen liefert, oder falls die remags GmbH die vom Nutzer gelieferten Informationen aufgrund ihres Ermessens für falsch, ungenau, nicht aktuell oder unvollständig erachtet, hat die remags GmbH das Recht, den betreffenden Account des Nutzers zeitweilig oder definitiv zu deaktivieren und eine weitere Nutzung des Dienstes zu unterbinden.

4. Technische Anforderungen

Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Spesen alle für mediaplan4 notwendigen technischen Anforderungen bereitzustellen, anzukaufen und zu installieren. Im Besonderen sind für die Nutzung des Dienstes die nachfolgend angeführten Mindestanforderungen notwendig:
Hardware:
- Personal Computer
- Internetverbindung (ADSL wird empfohlen)
- Drucker (empfohlen)
Software:
Betriebssystem:
- Microsoft Windows (ab Version 7)
- Apple ab MAC OS X
Geeigneter Web-Browser
Darüber hinaus ist es notwendig, dass sich der Kunde mit der notwendigen Ausrüstung für die Verbindung zum World Wide Web, wie z.B. Modem/Router und allem anderen was für eine Verbindung notwendig ist, ausstattet.
remags garantiert in keinem Falle, dass die genannte Hard- und Software, die vom Kunden eingerichtet und genutzt wird, geeignet ist, um der von remags angebotenen Dienstleistung zu genügen und die gewünschten Ziele zu erreichen und ist von jeder diesbezüglichen Haftung befreit.
remags gewährleistet nicht die für die Übertragung der Daten notwendige räumliche, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Internetinfrastruktur. Im Besonderen garantiert remags nicht, dass die Operationen zur Übertragung der Daten und zur Übermittlung derselben an die Software mediaplan4 innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens durchgeführt werden.

5. Account und Password

Die Nutzung des SaaS Dienstes mediaplan4 wird erst nach der Zuweisung eines Accounts und des dazugehörigen Benutzernamens und Passwortes, welche vertraulich sind und an die in der Vereinbarung angegebene Mailadresse des Kunden übermittelt werden, gewährt.
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die unerlaubte Nutzung durch nicht autorisierte Dritte zu verhindern. Er ist einziger und ausschließlicher Verantwortlicher des Accounts und der Zugangsdaten sowie der durch die Nutzung derselben vorgenommenen Handlungen.
Der Nutzer verpflichtet sich:
a) jegliche nicht autorisierte Nutzung des eigenen Passwortes oder des eigenen Accounts sowie jegliche andere Verletzung der Sicherheitsregeln, von denen er Kenntnis erlangt, unverzüglich der remags GmbH mitzuteilen;
b) sich am Ende einer jeden Session aus dem eigenen Account abzumelden.
Dem Nutzer ist bewusst, dass zum Zwecke der Regelung des Zugangs zum Dienst, die eigene Authentifizierung ausschließlich durch die Prüfung des vom Nutzer verwendeten Accounts, Benutzernamens und Passwortes erfolgt. Der Nutzer ist demzufolge verantwortlich für die Verwahrung und die korrekte Nutzung des eigenen Accounts, des Benutzernamens und des Passwortes für den Zugang zum Dienst, sowie für jegliche Schadensfolgen oder Nachteile, welche der remags GmbH oder Dritten, infolge der nicht korrekten Verwendung, des Verlusts, des Entzugs und/oder Beeinträchtigung der Vertraulichkeit des vom Nutzer verwendeten Account, des Benutzernamens und des Passwortes, entstehen können.
Alle mittels Account, Benutzername und Passwort des Nutzers getätigten Operationen bedingen ausnahmslos die automatische Zuordnung der getätigten Operationen und durchgeführten Anfragen zu demselben. Der Nutzer anerkennt und nimmt zur Kenntnis, dass die remags GmbH als Beweis für die vom Nutzer durchgeführten Operationen und - ganz allgemein - für die Beziehungen mit dem Nutzer selbst, jederzeit auch Beweismittel, welche aus den von der remags GmbH verwendeten Informatiksystemen und -verfahren abrufbar sind, beibringen kann.
Der Kunde kann die Zugangsdaten ausschließlich seinen Bediensteten oder Beratern, welche die Daten in Ausübung ihres Berufes nutzen müssen, mitteilen. Sobald der Kunde Kenntnis erlangt über die nicht konforme und vertragsmäßig vorgesehene Nutzung dieser Daten, so muss er den Vorfall unverzüglich der remags GmbH anzeigen. Bei Erhalt dieser Anzeige kann die remags GmbH den Zugang zum Dienst deaktivieren. In diesem Falle erfolgt die Reaktivierung des Dienstes durch die remags GmbH erst nach Erhalt einer diesbezüglichen schriftlichen Mitteilung von Seiten des Kunden.
remags kann in keiner Weise für eventuelle Schäden, welche sich aus der Nichtbeachtung des gegenständlichen Art. 5 ergeben, haftbar gemacht werden.

6. Lizenzgebühren

Die Dienstleistung wird von der Firma remags GmbH entgeltlich gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr erbracht. Die Lizenzgebühr wird aufgrund der für den Zeitraum des Bezugsjahres gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
Die remags behält sich das Recht vor, die Lizenzgebühr jederzeit abzuändern, vorbehaltlich des Rechts des Kunden, diese in der vom nachfolgenden Artikel geregelten Art und Weise nicht anzunehmen.
Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dürfen erst nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr ausgeübt werden.
Die jährliche Lizenzgebühr wird im Voraus berechnet und dem Lizenznehmer jährlich innerhalb 30 Tage vor Beginn des darauffolgenden Vertragsjahres in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenzgebühr innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung mittels Überweisung zu begleichen.
Im Falle von verspäteter oder fehlender Zahlung der Gebühr, hat die remags GmbH das Recht, dem Nutzer den Zugang zum Dienst zu verweigern und alle Daten zu löschen.
Die Gebühr beinhaltet die Möglichkeit, eine unbeschränkte Anzahl von Zugriffen zum System vorzunehmen. Der von der remags GmbH zur Verfügung gestellte Speicherplatz beträgt 1 GB. Die remags GmbH behält sich das Recht vor, ein weiteres Entgelt für eventuell über diesen Speicherplatz hinausgehende Speicher anzulasten, vorbehaltlich des Rechts des Nutzers, dieses in der vom nachfolgenden Artikel geregelten Art und Weise nicht anzunehmen.
Eventuelle Zusatzleistungen (z.B. die technische Assistenz und Beratung, Schulungen) werden getrennt nach Aufwand in Rechnung gestellt.

7. Dauer

Die Vereinbarung hat eine Dauer von 12 Monaten mit Beginn ab dem ersten des auf die Aktivierung der SaaS Lösung folgenden Monats und verlängert sich stillschweigend für je weitere 12 Monate, sofern nicht eine der Parteien wenigstens 6 Wochen vor Ablauf der Vertragsdauer mittels Einschreiben mit Rückantwort bzw. zertifizierter Post (z.B. PEC-Mail) kündigt.
Im Falle von Änderungen der Preisliste der remags GmbH, hat der Nutzer das Recht, die Nichtannahme der neuen Gebühr mittels Auflösung des Vertrags zum Ausdruck zu bringen, welche durch Übermittlung eines Einschreibens mit Rückantwort bzw. zertifizierter Post (z.B. PEC-Mail) innerhalb der Frist von 30 Tagen ab Übermittlung der Rechnung zum Ausdruck zu bringen ist.
Die Beendigung des Vertrages, aus welchem Rechtsgrund auch immer, führt zur Einstellung des Dienstes durch die remags GmbH. Die remags GmbH garantiert nicht die Sicherung und Bergung der Daten nach Vertragsende und übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung.

8. Sicherheitsstandards und Aufbewahrung der vom Kunden übergebenen Daten

Die vom Kunden verarbeiteten und der remags GmbH anvertrauten Daten werden von dieser in ihrem Rechnungszentrum verarbeitet, dessen Sicherheitsstandards den Mindestsicherheitsanforderungen, welche von den Datenschutzvorschriften (GVD Nr. 196 vom 30.06.2003) vorgesehen sind, entsprechen.
Die remags GmbH stellt die Vertraulichkeit und die Sicherheit der Archivierung der Daten sicher, haftet aber nicht für die Richtigkeit und die Konformität der eingegebenen Daten.

9. Nutzungs- und Verwertungsrechte des Kunden

Die remags gewährt dem Kunden für die Laufzeit der Vereinbarung das einfache und nicht ausschließliche Recht (im Folgenden auch "Nutzungslizenz" genannt), die Vertragssoftware für den in der Vereinbarung genannten Unternehmen entsprechend der Anzahl der erworbenen Versionen zu benutzen.
Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der Software ist unzulässig.
Die remags ist zur Sicherung seiner Schutzrechte berechtigt, programminterne Schutzmaßnahmen in die Software zu implementieren. Dies gilt auch für künftige Updates des überlassenen Programms.
Benötigt der Kunde Informationen zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computerprogrammen, so wird er zunächst eine dahingehende Anfrage an die remags richten. remags behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Urhebergesetzes unberührt.
Der Kunde erwirbt mit der Nutzungslizenz lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Vertragssoftware mittels der zur Verfügung gestellten Zugangsdaten. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der Lizenzgeber behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte an der Vertragssoftware vor.
Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragssoftware zu den Bedingungen der gegenständlichen AGBs bzw. der Vereinbarung zu nutzen und für die Einhaltung derselben, von Seiten der eigenen Bediensteten und/oder Berater und/oder Beauftragten aus jedem Titel, Sorge zu tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragssoftware in einer Art und Weise zu nutzen, die den anwendbaren geltenden gesetzlichen Bestimmungen, inkl. der Beschränkungen des Copyright und der anderen Rechte betreffend das intellektuelle Eigentum entspricht. Der Lizenznehmer darf die Vertragssoftware nicht in einer illegalen, nicht vom Lizenzgeber ermächtigten Art und Weise ausüben.
Der Kunde ist auf alle Fälle persönlich und direkt verantwortlich für die Handlungen im Widerspruch zu den Bedingungen für die Nutzung der Vertragssoftware gem. gegenständlichen AGBs bzw. der Vereinbarung, welche von den eigenen Bediensteten und/oder Beratern und/oder Beauftragten aus jeglichem Titel vorgenommen werden.
Der Nutzer verpflichtet sich, auf den Dienst nicht mittels einer anderen als der von remags gelieferten oder autorisierten Schnittstellen zuzugreifen.

10. Aktualisierung der Vertragssoftware

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Software- und Programmaktualisierungen vom Lizenzgeber automatisch und ohne weitere Anlastung von Kosten vorgenommen werden. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer Schulungen der Nachfolgeversionen anzubieten, welche nach Aufwand getrennt in Rechnung gestellt werden.

11. Installation von zusätzlicher Software

Wenn der Dienst mediaplan4 aktiviert wird, können einige Programme im PC des Nutzers gespeichert werden, um den Dienst zu ermöglichen.
Falls der Nutzer die Installation dieser Software nicht erlaubt, oder nicht in der Lage sein sollte, die Installation zu erlauben, kann es sein, dass der Dienst nicht erbracht wird.

12. Aussetzung und Unterbrechung des Dienstes

Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die remags GmbH nach eigenem alleinigem und ausschließlichem Ermessen, das Passwort und den Account des Nutzers deaktivieren oder die Nutzung des Dienstes unterbrechen kann, falls er davon ausgeht, dass der Nutzer die gegenständliche Vereinbarung verletzt oder auf eine mit dem Geiste oder dem Wortlaut der gegenständlichen Vereinbarung unvereinbare oder entgegengesetzte Art und Weise gehandelt hat.
Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass jegliche Aussetzung oder Unterbrechung seines Zugangs zum Dienst im Sinne der Bestimmungen der gegenständlichen Vereinbarung auch ohne Vorankündigung erfolgen kann.
Im Falle von Unterbrechung, Beendigung oder Aussetzung des Dienstes wegen höherer Gewalt, wird die remags GmbH alles Mögliche unternehmen, um den Dienst aufrecht zu erhalten, ohne jedenfalls eine diesbezügliche Pflicht oder Verpflichtung zu übernehmen.

13. Copyright und Geheimhaltung

Die Dienstleistung, insbesondere die diesbezügliche Software und alle damit zusammenhängenden Rechte, einschließlich jenen an der Marke, des Urheberrechts sowie alle anderen Rechte jeglicher Art an der Software oder Teilen davon stehen im ausschließlichen Eigentum der remags GmbH und sind von den Bestimmungen im Bereich des geistigen und/oder gewerblichen Eigentums geschützt.
Der Kunde verpflichtet sich, jegliches auf der Software angebrachte Erkennungszeichen unverändert zu belassen und außenstehenden Dritten weder den gelegentlichen Gebrauch noch die Reproduktion in jeglicher Form zu erlauben. Dem Kunden ist es ausdrücklich verboten, die Vertragssoftware öffentlich zu verbreiten oder Dritten (einschließlich kontrollierende und kontrollierte Gesellschaften oder Gesellschaften, die derselben Gruppe angehören) weiterzugeben oder in Unterlizenz zu vergeben oder jedenfalls die Nutzung von Seiten Dritter, sei es entgeltlich oder unentgeltlich die Nutzung zu erlauben.
Der Kunde verpflichtet sich, auch für seine Verwalter, Gesellschafter, Mitarbeiter, Freiberufler Techniker und Bediensteten, den Inhalt der Vertragssoftware und der diesbezüglichen Dokumentation geheim zu halten und die Eigentumsrechte an derselben zu schützen. Im Besondern verpflichtet sich der Kunde, die technischen und funktionellen Eigenschaften der Software sowie diesbezügliches Material oder Informationen Dritten weder abzutreten, noch zu leihen, zu zeigen oder zu beschreiben. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware zu übersetzen, abzuändern oder zu bearbeiten oder die Software zu dekompilieren, zurück zu entwickeln ("reverse-engineeren") oder zu disassemblieren, er darf weder selbst noch durch Dritte abgeleitete Software herstellen und in keiner Art und Weise versuche, einen Quellkode aufzudecken.
Struktur, Organisation und Quellkode der Vertragssoftware stellen wertvolles Betriebsgeheimnis und sensible Daten im Eigentum der remags GmbH dar.

14. Garantie- und Haftungsbeschränkungen der remags GmbH

Der Kunde erklärt, einen umfassenden Überblick und vollständige Kenntnis der Dienstleistung und der Vertragsbedingungen zu haben. Der Kunde ist der einzige Verantwortliche für die Auswahl der Software zur Erreichung der von ihm angestrebten Ergebnisse und für die Nutzung und die Ergebnisse, welche er von dieser Software erhält.
Die Nutzung der Dienstleistung und im Besonderen der Software übers World Wide Web wird im Zustand, in dem sie sich befindet gestattet, ohne Garantie, dass die enthaltenen und beschriebenen Funktionen die gesetzlichen Anforderungen oder die Bedürfnisse des Kunden erfüllen, oder dass sie in allen Kombinationen von Hardware und Software, welche für die Nutzung von Seiten des Kunden, der vor Abschluss der Vereinbarung unter eigener Verantwortung die Erfüllung der eigenen Bedürfnisse überprüft und bewertet hat, gewählt werden können, funktionieren.
Mängelanzeigen oder Beschwerden der personalisierten Programme müssen der remags auf jeden Fall schriftlich mitgeteilt werden.
Eventuell vom Gesetz vorgesehene Garantieleistungen zu Lasten der remags hängen von der Funktionstüchtigkeit der Hardware und der Systemsoftware des Kunden und der korrekten Nutzung derselben ab und beziehen sich ausschließlich auf Funktionsmängel der Vertragssoftware. Sie erstrecken sich nicht auf Funktionsmängel, welche auf die falsche Anwendung und/oder auf die atypische Anwendung der Vertragssoftware zurückzuführen sind.
Die Gewährleistung besteht grundsätzlich nur, soweit die Systemkonfiguration des Lizenznehmers bezogen auf den Zustand der Auslieferung unverändert bleibt. Im Falle von Änderungen der Systemkonfiguration ist vorher eine Funktionsgarantie vom Lizenzgeber für die neue Konfiguration einzuholen.
Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen haftet remags nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitere Haftungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, das Gesetz lässt einen vertraglichen Ausschluss nicht zu.
Die remags haftet demzufolge nicht für direkte oder indirekte oder Folgeschäden, die dem Kunden oder Dritten durch die gegenständliche Vereinbarung, einschließlich der Nutzung oder fehlenden Nutzung der Vertragssoftware oder Fehler derselben entstehen. Ebenso wenig haftet remags für Schäden, die der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung dieser AGBs oder sonstiger Vereinbarungen mit remags verursacht, noch für Schäden, die zurückzuführen sind auf unvorhersehbare Ereignisse und höhere Gewalt, auf Ereignisse, welche sich außerhalb des Kontrollbereiches von remags zutragen (z.B. Störungen der Telekommunikationsdienste oder Unterbrechungen der Stromzufuhr), auf Änderungen am System, an Netzeinrichtungen und Endgeräten, welche vom Kunden selbst oder durch Dritte ohne Zustimmung von remags durchgeführt werden, auf missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung des Dienstes bzw. des Systems durch den Kunden sowie auf mangelnde Vorkehrungen seitens des Kunden in den Bereichen Sicherheit, Feuerschutzmaßnahmen und Unfallvermeidung. Dasselbe gilt auch für Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust des Firmenwerts, verlorenen oder beschädigten Daten, für Schäden in Zusammenhang mit Funktionsstörungen oder Defekten der IT-Umgebung oder der Betriebssysteme auf denen die Software arbeitet, oder für andere kommerzielle oder wirtschaftliche Verluste, selbst dann, wenn die remags auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde oder diese vorhersehbar waren, oder für Ansprüche Dritter. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Ergebnisse und die Leistung des Programms liegt beim Kunden.
Die Haftung des Lizenzgebers darf auf alle Fälle einen Betrag, welcher der betroffenen entrichteten Jahreslizenzgebühr entsprechend dem Lizenzmodell des Kunden entspricht, nicht übersteigen. Dieser Betrag wird von den Parteien als Strafklausel i.S.v. Art. 1382 ZGB vereinbart.

15. Übertragung und Abtretung des Vertrages

Die remags GmbH ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner Leistung auch anderer Unternehmen zu bedienen.
Die remags GmbH kann den gegenständlichen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abtreten und der Kunde erteilt bereits jetzt seine Zustimmung zur Abtretung.
Der Kunde darf den gegenständlichen Vertrag ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von remags GmbH nicht abtreten, auch nicht im Rahmen einer Abtretung oder Pacht des Betriebes bzw. eines Betriebszweiges, bei sonstiger Auflösung der gegenständlichen Vereinbarung.

16. Ausdrückliche Auflösungsklausel

Unbeschadet weiterer Ansprüche der remags GmbH, führt jegliche Nichterfüllung - auch geringfügigen Ausmaßes - von Seiten des Kunden der gegenständlichen AGBs oder des Bestellformulars bzw. der Vereinbarung zur unverzüglichen Auflösung von Rechts wegen im Sinne von Art. 1456 ZGB.
Insbesondere, kann die remags GmbH sich der ausdrücklichen Auflösungsklausel bedienen bei
- Verspätungen des Kunden in der Zahlung der Lizenzgebühr
- Abtretung, aus jeglichem Titel und aus jeglichem Grunde, der Nutzung der Vertragssoftware durch den Lizenznehmer;
- Nachhaltige Missachtung der Urheberrechte
- Konkurs, Vergleich oder andere Konkursverfahren des Kunden oder andere Umstände, welche den guten Namen des Kunden oder die ordnungsgemäße Abwicklung seiner Tätigkeit beeinträchtigen können.
Unbeschadet bleibt das Recht der remags GmbH auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens. Die eventuell bereits einbezahlten Beträge werden von remags als Schadenersatz einbehalten, vorbehaltlich jeglicher weiterer darüber hinausgehender Schäden, welche sich die remags vorbehält einzufordern.
Die Aufhebung kraft Gesetz im Sinne des Art. 1456 ZGB wirkt ab dem Zeitpunkt, an dem die remags dem Kunden den Willen mitteilt, diese einseitige Aufhebungsklausel in Anspruch nehmen zu wollen.
Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf den Schadenersatz oder die Entschädigung aufgrund der Auflösung im Sinne des Art. 1456

17. Mitteilungen

Jegliche Mitteilung zwischen den Parteien muss schriftlich erfolgen und kann, vorbehaltlich einer anderslautenden Regelung der gegenständlichen AGBs, sowohl mittels zertifizierter elektronischer Post als auch auf dem ordentlichen Postwege erfolgen.

18. Gerichtsstand

Die gegenständlichen AGBs und die Beziehungen zwischen remags und Kunden sind von den Bestimmungen des italienischen Staates geregelt. Eventuelle Streitigkeiten in Zusammenhang mit den gegenständlichen AGBs, der Vereinbarung oder der Nutzung der Dienstleistung fällt in die Zuständigkeit des Gerichtsstandes von Bozen.

19. Abschließende Klauseln

Die gegenständlichen AGBs und das Bestellformular samt Vereinbarung sind die einzige und ausschließliche Regelung für die Nutzung der Dienstleistung mit dem Kunden.
Die fehlende Ausübung von Seiten der remags eines ihr aus den AGBs oder den Gesetzen zustehenden Rechts kann in keinem Falle als Verzicht auf dasselbe betrachtet werden.
Für alles, was in den AGBs und im Bestellformular samt Vereinbarung nicht geregelt ist, verweisen die Parteien auf die gesetzlichen Bestimmungen, mit besonderem Verweis auf die Bestimmungen des ZGB.
Sollten Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen.

20. Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden

Die personenbezogenen Daten des Kunden selbst, welche der remags für die Ausführung ihrer gewerblichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt wurden, werden unter Berücksichtigung der Rechte und der Würde des betroffenen Kunden unter Einhaltung des G.v.D. vom 30.06.2003, Nr. 196 (Datenschutzkodex) verarbeitet, wobei die entsprechenden Modalitäten auf der Internetseite www.mediaplan4.com/privacy abrufbar sind.

Questions?

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